Sozialversicherungsabkommen zwischen der Schweiz und UK
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Das vereinigte Königreich ist per 31. Januar 2020 aus der EU ausgetreten. Bis am 31.12.2020 galten die Übergangsbestimmungen und somit das ursprüngliche Recht. Seit dem 1. Januar 2021 gelten infolge des Austritts der UK aus der EU das Abkommen über die Personenfreizügigkeit zwischen der Schweiz und der EU (FZA) und die Verordnungen (EG) Nr. 883/2004 und (EG) Nr. 987/2009 über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit nicht mehr für die Beziehungen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich.
Seit dem 1. November 2021 wird das Abkommen über soziale Sicherheit zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich bereits provisorisch angewendet. An seiner Sitzung vom 27. April 2022 hat der Bundesrat die Botschaft zur Genehmigung des Abkommens ans Parlament überwiesen.
Zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich wurde ein Abkommen über die Bürgerrechte geschlossen, welches seit dem 01.01.2021 anwendbar ist. Dieses Abkommen gewährleistet die Rechte aus dem Freizügigkeitsabkommen für Personen, die vor dem 01.01.2021 dem FZA unterlagen.
Ein britischer Arbeitnehmender ist seit dem 01.12.2020 in der Schweiz tätig. Für ihn gilt weiterhin EU-Recht und somit das FZA. Für eine Entsendung in dem Zeitraum wäre eine A1-Entsendebescheinigung erforderlich.
Ein britischer Arbeitnehmender ist seit dem 01.12.2021 in der Schweiz tätig. Für ihn gilt nicht mehr EU-Recht, sondern das Vertragsstaatrecht, also das Abkommen über die Soziale Sicherheit zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich. Für eine Entsendung in dem Zeitraum wäre ein CoC (Certificate of Coverage) erforderlich.
Am 9. September 2021 haben die Schweiz und das Vereinigte Königreich ein neues Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen. Dieses soll die langfristige Koordinierung der Sozialversicherungssysteme der beiden Staaten nach dem Brexit sicherstellen und ist ab dem 01. November 2021 vorläufig anwendbar. Es wird definitiv in Kraft treten, sobald es von den Parlamenten beider Staaten genehmigt wurde.
Im Sozialversicherungsabkommen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königriech von Grossbritannien und Nordirland sind die gleichen Koordinierungsgrundsätze wie im FZA enthalten. Diese sind Gleichbehandlung, Bestimmung der anzuwendenden Rechtsvorschriften, Zusammenrechnung der Versicherungszeiten, Leistungsexport, Amtshilfe und Zusammenarbeit der Behörden und Träger. Die Bestimmungen aus den EU-Verordnungen Nr. 883/2004 und Nr. 987/2009 (EU-Koordinationsrecht) wurden gekürzt und den Bedürfnissen der beiden Staaten angepasst.
In der UK wird das Abkommen, mit Ausnahme der Pflegeleistungen, auch unilateral auf Staatsangehörige von Drittstaaten angewendet. In der Schweiz werden nur die Bestimmungen zur Festlegung der massgeblichen Rechtsvorschriften auf Drittstaatsangehörige angewendet. Deshalb ist es notwendig, die Anwendung des Abkommens genau abzugrenzen. Das Abkommen gilt nur für Personen, welche sich rechtmässig im Gebiet der Vertragsstaaten aufhalten, ausser bei den Geldleistungen, welche sich auf frühere Versicherungszeiten beziehen, die aufgrund eines rechtmässigen Aufenthalts in den Vertragsstaaten entstanden.
Für bestimmte Personenkategorien werden die Koordinierungsregeln der EU durch das Abkommen über die Rechte der Bürgerinnen und Bürger zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich aufrechterhalten. Das Vereinigte Königreich hat mit der EU ein ähnliches Abkommen abgeschlossen. Die Sozialversicherungssysteme der Schweiz und der EU werden im Rahmen des FZA koordiniert. Da die Schweiz auch mit vielen anderen Staaten Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat, ist es wichtig, dass das vorliegende Abkommen nicht mit den Verpflichtungen aus den anderen Abkommen kollidiert.
Grundsätzlich haben die in einem Abkommen geschützten Personen im jeweiligen Staat Anspruch auf die gleichen Leistungen wie die Staatsangehörigen dieses Staates und unterliegen deshalb auch den gleichen Verpflichtungen.
Der Wohnsitzstaat ist für die Bestimmung der anzuwendenden Rechtsvorschriften zuständig. Dementsprechend muss ein CoC für eine Entsendung oder Mehrfachbeschäftigung bei der zuständigen Behörde des Wohnsitzstaates eingeholt werden. Die unter das Abkommen fallenden Personen unterliegen grundsätzlich den Rechtsvorschriften von nur einem Staat. Es ist jedoch möglich, eine Sondervereinbarung zu treffen, wenn dies im Interesse der versicherten Person liegt und im gegenseitigen Einvernehmen getroffen wird. Diese Sondervereinbarung wird zwischen den in beiden Staaten zuständigen Behörden vereinbart.
Anstellung bei einer Schweizer Firma, Lebensmittelpunkt in UK, Arbeitstätigkeit mindestens 25% des Gesamtpensums (bei Teilzeitstellen müssen andere Teilzeitstellen auch eingerechnet werden) in UK = Unterstellung für gesamtes Erwerbseinkommen in UK
Anstellung bei einer Schweizer Firma, Lebensmittelpunkt in CH, Arbeitstätigkeit mindestens 25 % des Gesamtpensums (bei Teilzeitstellen müssen andere Teilzeitstellen auch eingerechnet werden) in CH = Unterstellung für gesamtes Erwerbseinkommen in CH
Anstellung bei einer Schweizer Firma, Lebensmittelpunkt in UK, Arbeitstätigkeit unter 25 % des Gesamtpensums (bei Teilzeitstellen müssen andere Teilzeitstellen auch eingerechnet werden) in UK = Unterstellung für gesamtes Erwerbseinkommen in CH
Anstellung bei einer Schweizer Firma, Lebensmittelpunkt in CH, Arbeitstätigkeit unter 25 % des Gesamtpensums (bei Teilzeitstellen müssen andere Teilzeitstellen auch eingerechnet werden) in CH = Unterstellung für gesamtes Erwerbseinkommen in UK
Anstellung bei einer deutschen Firma, Lebensmittelpunkt in UK = Unterstellung in UK
Anstellung bei einer deutschen Firma, Lebensmittelpunkt in CH = Unterstellung in CH
Anstellung bei einer Schweizer Firma mit Beamtenstatus, Lebensmittelpunkt in UK, Arbeitstätigkeit mindestens 25 % des Gesamtpensums (bei Teilzeitstellen müssen andere Teilzeitstellen auch eingerechnet werden) in UK = Unterstellung für gesamtes Erwerbseinkommen in CH wegen Beamtenstatus
Anstellung bei einer Schweizer Firma mit Beamtenstatus, Anstellung bei einer UK Firma mit Beamtenstatus, Lebensmittelpunkt in UK = Unterstellung für CH Beamteneinkommen in CH, Unterstellung für UK Beamteneinkommen in UK –> geteilte Abrechnung
Haben Sie Fragen zum Brexit und der damit verbundenen Sozialversicherungsunterstellung? Dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf – wir beraten Sie gerne.