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Home Office im Ausland - Chancen und Risiken vom Holiday Office

Martin Grüter
20.04.2022

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Martin Grüter
Holiday Office – ein Begriff, der zunehmend an Popularität gewinnt. Gerne erläutern wir für Sie die Definition und zeigen gleichzeitig Chancen sowie Risiken auf.

Der Wettbewerb in der Talentakquise unter den Firmen nimmt zu. Es ist Kreativität gefragt, um gefragte Talente für sich zu gewinnen und zu behalten. Durch die Globalisierung haben immer mehr Arbeitnehmende das Bedürfnis, flexibler in der Arbeitsausführung zu sein und zeitweise im Ausland zu arbeiten. Um dieser Entwicklung gerecht zu werden, bietet es sich an, den Mitarbeitenden die Möglichkeit des Holiday Office zu gewähren.

Was ist der Unterschied zwischen Holiday Office und Homeoffice?

Holiday Office

  • Der Arbeitnehmer arbeitet vorübergehend im In- oder Ausland in einer Ferienwohnung, einem Hotel, am Wohnsitz von Verwandten etc.

Homeoffice

  • Der Arbeitnehmer arbeitet zuhause in seinem Wohndomizil.

Wie profitiere ich als Arbeitgeber von Holiday Office?

Arbeitsleistung

Die Motivation und Produktivität eines Mitarbeitenden sind viel höher, wenn er sich von seinem Arbeitgeber wertgeschätzt fühlt, indem seine Wünsche im möglichen Rahmen erfüllt werden.

Kundennähe

Gerade für eine internationale Firma ist es von Vorteil, wenn die Mitarbeitenden vor Ort arbeiten und dadurch einen vertieften Einblick in die Anforderungen der verschiedenen Länder und Kulturen erhalten.

Gesundheitsförderung

Die Möglichkeit Holiday Office kann die Flexibilität sowie das Wohlbefinden des Arbeitnehmenden steigern. Reiseveranstalter bieten Workations an, welche einen gut eingerichteten Arbeitsplatz mit einer stabilen Internetverbindung und Freizeitaktivitäten beinhalten.
 

Welche Themen sollten bei der Bewilligung von Holiday Office geprüft und eingeleitet werden?

Sozialversicherungen

Unfallversicherung

Die Unfallversicherung ist über den allfälligen Auslandaufenthalt zu informieren.

Obligatorische Krankenpflegeversicherung gemäss KVG

Es ist zu prüfen, ob die vorhandene Krankenkassendeckung ausreichend ist oder eine zusätzliche Versicherung bei Homeoffice im Ausland abgeschlossen werden muss. Im EU und EFTA-Raum ist die Deckung durch das Krankenversicherungsgesetz (KVG) gewährleistet. In einem Staat ausserhalb der EU empfehle ich, eine Reiseversicherung oder Zusatzversicherung abzuschliessen. Dies liegt in der Verantwortung der Mitarbeitenden. Allenfalls verfügt Ihre Firma bereits über eine Reiseversicherung, welche aber normalerweise nur Geschäftsreisen und nicht Holiday Office versichert.

EU / EFTA, Vertragsstaaten

Entsendungsbescheinigung (EU / EFTA: A1, Vertragsstaaten: CoC)

Grundsätzlich muss ab dem ersten Arbeitstag im Ausland eine Entsendungsbescheinigung beantragt werden, damit die Mitarbeitenden während des Holiday Office den schweizerischen Sozialversicherungen unterstellt bleiben. Bei kurzen, einmaligen Auslandeinsätzen kann in der Praxis und in Absprache mit den Schweizer Behörden aufgrund der Verhältnismässigkeit darauf verzichtet werden. Ein A1 kann in der Schweiz rückwirkend beantragt werden, da es deklaratorisch und nicht konstitutiv ist (Bundesgerichtsurteil U 50/07 vom 04.08.2008; Erwägung 4). Dies sollte allerdings nur bei einer Entsendung und nicht beim Holiday Office der Fall sein.

Nichtvertragsstaaten

Weiterführung der schweizerischen Sozialversicherungen

Bei Nichtvertragsstaaten wie Thailand ist es aufgrund der fehlenden Sozialversicherungsabkommen nicht möglich, eine Entsendungsbescheinigung zu beantragen. Sind alle Voraussetzungen zur Weiterführung der schweizerischen Sozialversicherungen erfüllt, kommt es zu einer Doppelunterstellung und somit zu einer Doppelbelastung durch Sozialversicherungsbeiträge in der Schweiz und im Aufenthaltsstaat. Auch in diesem Fall gilt das Prinzip der Verhältnismässigkeit.

Arbeitsbewilligungen

Es ist darauf zu achten, dass Arbeitnehmende berechtigt sind, im entsprechenden Land zu arbeiten. Auch hier existiert ein Graubereich. Gewisse Länder wie Island bieten Remote Arbeitsvisa an. Die Konditionen sind von Land zu Land unterschiedlich. Gerne klären wir den Einzelfall für Sie ab.

Welche Punkte sollten zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer vereinbart werden?

  • Dauer
  • Anwendbares Recht (Schweiz)
  • Sozialversicherungsunterstellung
  • Arbeitsbewilligung
  • Einkommenssteuer
  • Arbeitsplatz
  • Arbeitszeiten
  • Meldepflicht bei Aufnahme weiterer selbstständigen oder unselbstständigen Tätigkeiten
  • Beendigung

Fazit

Die Gewährung von Holiday Office im In- und Ausland gewinnt zunehmend an Bedeutung und kann auch bei Ihrer Unternehmung zum Thema werden. Um Risiken zu vermeiden, ist es wichtig, frühzeitig Abklärungen zu treffen. Dieser Blogbeitrag soll Ihnen eine allgemeine Übersicht über diese aufkommende Arbeitsform verschaffen. Jeder Fall ist aufgrund der Nationalität des Mitarbeitenden, des Sitz des Arbeitgebenden und dem Land, in dem Holiday Office ausgeführt wird, individuell. Steuerliche Aspekte müssen ebenfalls einbezogen werden. Wir empfehlen, jeden Einzelfall vor der Genehmigung abzuklären. Caminada Treuhand AG Zug verfügt über umfassendes Wissen in den Bereichen Sozialversicherungen, Bewilligungen sowie Steuern und beurteilt auch gerne Ihre individuelle Konstellation.

Ziehen Sie in Betracht, Ihre Attraktivität als Arbeitgeber zu steigern und möchten Ihren Mitarbeitenden Holiday Office ermöglichen? Dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf - wir beraten Sie gerne.

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