Mit dem Firmenwagen ins Ausland – das müssen Sie wissen
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Nehmen wir an, Ihr Mitarbeiter nutzt den Firmenwagen auch für private Fahrten. Sie sind damit einverstanden. Nun geht's in die Toscana in die Ferien. Beim Grenzübergang ist Schluss: Das Auto lautet nicht auf den Lenker. Diebstahl? Autoschieberei? Nein, eine private Fahrt mit dem Geschäftsauto. Beweis? Auf die Schnelle keinen, denn Ihr Mitarbeiter kann keine Bewilligung zur Nutzung des Fahrzeugs vorweisen. Nun wird's kompliziert und (sehr) teuer. Im schlimmsten Fall kann sogar das Fahrzeug beschlagnahmt werden. Das muss nicht sein, wenn Sie folgende Punkte kennen:
Fahren Ihre Mitarbeitenden mit dem Geschäftsauto über die Grenze, brauchts eine Bewilligung bzw. eine Vollmacht des Besitzers. Denn der Fahrer ist in diesem Fall nicht auch der eingetragene Besitzer des Autos. Je nach Reiseland müssen Sie diese Bewilligung sogar beglaubigen lassen. Zum Beispiel wenn die Grenze nach Italien überquert wird.
Der TCS bietet auf seiner Website ein Bewilligungsformular zum Herunterladen an. Geben Sie dieses Ihren Mitarbeitenden korrekt ausgefüllt mit auf die Fahrt.
Ihr Mitarbeiter hat es mit grossem administrativem Aufwand über die Grenze geschafft. In der Toscana besucht er Freunde und trinkt auf den Zoll-Frust ein Glas Rotwein. Fahren will er jetzt nicht mehr. Der in Italien wohnhafte Freund hat nichts getrunken und setzt sich ans Steuer.
Das nächste Problem rollt Vollgas an: Fahrzeuge dürfen im Ausland nur von Personen gefahren werden, die im gleichen Land wohnen wie das Fahrzeug immatrikuliert ist. In diesem Fall ist das die Schweiz. Gemäss TCS ist Italien, was die zollrechtlichen Einschränkungen belangt, sehr streng: Die Geldbusse liegt zwischen 712 und 2848 Euro und das Fahrzeug wird beschlagnahmt. Legal wäre die Fahrt einzig dann, wenn das Auto in Italien (zusätzlich) verzollt und versteuert geworden wäre.
Das ist in allen Ländern der Fall, auch in der Schweiz.
Unsere Empfehlung: Um unliebsame Überraschungen und Bussen zu vermeiden sollten bei allen Fahrten ins Ausland immer folgende Dokumente mitgeführt werden:
Prüfen Sie vorab, ob die Reiseländer den Schweizer Führerausweis anerkennen. Erstellen Sie zudem Kopien Ihrer Ausweisdokumente (ebenfalls ID und Pass) und bewahren Sie diese separat auf.
Dieses bekommen Sie in der Regel kostenlos von Ihrer Fahrzeugversicherung.
Dieses erhalten Sie ebenfalls von Ihrem Versicherer zusammen mit der Versicherungspolice. Sie bezweckt die Bescheinigung einer ausreichenden Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs, bei der Einreise in einen ausländischen Staat.
Diese Bewilligung muss durch den Fahrzeughalter, in diesem Fall des Arbeitsgebers, unterschrieben werden. Die Vollmacht kann man ganz einfach online herunterladen.
Am Heck des Fahrzeugs muss der CH-Kleber gut sichtbar (und in der richtigen Grösse) befestigt sein.
Wenn ein Fahrrad hinten am Auto transportiert wird, dann ist in Italien und Spanien die rot-weisse Warntafel ebenfalls Pflicht.