Kryptowährung in der Steuererklärung 2023
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Besitzen Sie Kryptowährung? Dann müssen Sie Ihre digitalen "Coins" in der Steuererklärung als steuerbares Vermögen deklarieren. Dazu hat die Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV in der Kursliste "Kryptowährungen" auch die Jahreskurse von den gängigsten Kryptowährungen veröffentlicht.
Die Jahresendkurse werden jeweils per Jahresende zu einem Durchschnittswert verschiedener Handelsplattformen und Preisen berechnet und gelten für die kantonalen Steuerbehörden für die Veranlagung.
| Kryptowährung | Kurs am 31.12.2023 (CHF) |
|---|---|
| BTC Bitcoin | 35'541.630896 |
| BCH Bitcoin Cash | 219.587313 |
| ETH Ethereum | 1'948.008419 |
| LTC Litecoin | 63.513972 |
| XRP Ripple | 0.524777 |
| Kryptowährung | Kurs am 31.12.2022 (CHF) |
|---|---|
| BTC Bitcoin | 15'345.739085 |
| BCH Bitcoin Cash | 89.511182 |
| ETH Ethereum | 1'109.251223 |
| LTC Litecoin | 62.841485 |
| XRP Ripple | 0.316784 |
Seit 2021 kann die Steuerschuld im Kanton Zug ganz einfach mit Kryptowährung beglichen werden. Mehr Informationen dazu finden Sie in unserem Blog-Post "Begleichen Sie Ihre Steuerrechnung mit Kryptowährung".
Besitzen Sie Kryptowährung, sind sich aber bei der Deklaration unsicher? Dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Unsere Steuerberatung hilft Ihnen gerne weiter.